ULRIKE BUGLER
Heilpraktikerin für Psychotherapie - BuddhistischePsychologie- Hypnose Master DHI 

Impressum

 

Eigentümer u. inhaltl. verantwortl.:

Ulrike Bugler, Heilpraktikerin für Psychotherapie         


 

Deutschland      

www.psychotherapie-bugler.de        

E-Mail: u.bugler@outlook.de      

Telefon:  0176 / 72 53 83 42

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Behandlungsvertrag


§ 1 Vertragsgegenstand

Der Patient nimmt in dieser Praxis eine psychotherapeutische Behandlung in Anspruch – in Form einer Einzel, Paar- oder Gruppentherapie – einschließlich der dazu notwendigen Diagnostik- und Testverfahren. Der/die Patient/in ist darüber aufgeklärt, dass die Psychotherapie keine körperliche Untersuchung und Behandlung durch einen Arzt ersetzt und dass er/sie bei Beschwerden mit Krankheitswert aufgefordert ist, sich in die Behandlung eines Arztes zu begeben.

 

§ 2 Honorar, Behandlungsdauer, Kostenerstattung durch Leistungsträger

Der/die Patient/in bezahlt an die Praxis für Psychotherapie die anfallende Honorarrechnung.  Als Privatpatient/in ist er/sie darüber informiert, dass in dieser Praxis für Psychotherapie nach dem HPG generell keine Zulassung zu gesetzlichen Krankenkassen und Beihilfestellen besteht. Der Patient leitet eigenverantwortlich das Kostenerstattungsverfahren mit einem möglichen Kostenträger ein und informiert sich über Genehmigungsverfahren.

Die Praxis für Psychotherapie wirkt dahingehend daran mit, dass bei Bedarf Gutachten und Abrechnungen nach dem GebüH erstellt werden.

Eine Nichterstattung oder nur Teilerstattung von einem Kostenträger (Privatkrankenkassen) hat keinen Einfluss auf die vereinbarte Kostenforderung der Praxis für Psychotherapie.

 

§ 3 Kündigung

Der abgeschlossene Behandlungsvertrag kann jederzeit, ohne dass es einer Begründung bedarf gekündigt werden.

 

§ 4 Ausfallshonorar

Bei nicht in Anspruch genommenen, fest vereinbarten Behandlungsterminen schuldet der Patient der Praxis für Psychotherapie ein Ausfallhonorar in Hohe von 50 % der Gesamtgebühr. Der Ausfallbetrag ist sofort ohne Frist zahlbar.

Die vorstehende Zahlungsverpflichtung tritt nicht ein, wenn der Patient 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin absagt oder ohne sein Verschulden, z.B. im Falle einer Erkrankung oder eines Unfalls, am Erscheinen verhindert ist.

 

§ 5 Diverses

Die Praxis für Psychotherapie unterliegt der Schweigepflicht und muss für den Fall der Auskunftserteilung an Kostenträger oder familiäre Bezugspersonen von dieser Schweigepflicht schriftlich durch den Patienten entbunden werden.





Ort/Datum                                            Unterschrift des Klient/in                                Unterschrift/Stempel Ulrike Bugler